Ambulante Leistungen

Ambulante Leistungen

Die aktuelle Gesetzgebung fördert mit dem Pflegestärkungsgesetz II klar den Grundsatz der ambulanten Versorgung vor der stationären. Als Anbieter häuslicher Pflegedienstleistungen bieten wir Ihnen umfangreiche Unterstützung im Bereich der Leistungen der Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI) sowie der Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch V).

  • Unterstützung im Tagesablauf
  • Grund- und Behandlungspflege
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Speisenversorgung
  • Betreuungsleistungen, Ausflüge, Besuchsdienste
  • Fahrdienste

Unsere Leistungen gelten anspruchsberechtigten Personen aller Pflegegrade.

Gerne informieren wir Sie ausführlich.

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